KI-Hinweis richtig setzen

Der AI-Act der Europäischen Union schafft klare Spielregeln für den Einsatz von KI in der Kommunikation. Das erste KI-Gesetz weltweit schützt Nutzer und schafft klare Leitlinien.
Konkret bedeutet das: Transparenz schaffen, Vertrauen stärken und bewusst entscheiden, wann „handgemacht“ sinnvoller ist als „automatisch generiert“. Wer KI nutzt, macht das künftig kenntlich – im sichtbaren Inhalt ebenso wie im ALT-Text.

Zwischen Transparenz, Tempo und Vertrauen.

Welche neuen Regeln zu Künstlicher Intelligenz jetzt dazukommen.

Die Europäische Union sorgt für klare Leitlinien: Mit dem europäischen AI Act wird der Umgang mit Künstlicher Intelligenz weltweit erstmals umfassend verbindlich geregelt. Die Regelungen des AI Acts treten schrittweise in Kraft. Ab dem 2. August 2026 gilt eine weitreichende Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte.

Das Ziel ist klar:

  • Schutz der Nutzer
  • Vermeidung von Täuschung
  • verantwortungsvoller Einsatz von Technologie

Für Arbeitgeber bedeutete KI bereits seit Februar 2025: Sie müssen in ihren Teams einen sachgerechten Umgang mit Künstlicher Intelligenz sicherstellen. Regelmäßiges „Auffrischen“ ist dabei sinnvoll – schließlich ist die Entwicklung der KI gerade in vollem Gange.

Wer KI-Produkte in der Unternehmenskommunikation einsetzt, muss künftig noch einen Schritt weiter denken: KI-Nutzung wird nun vom Technikthema zum Vertrauensfaktor.

Der Kern: Respekt statt Trickkiste

KI ist verführerisch. Selbst technisch unerfahrene Menschen können mit wenig Aufwand Ergebnisse produzieren, die wie das Resultat eines ausführlichen Entwicklungsprozesses wirken. Das gilt für Texte und Bilder, ja sogar für komplette Videos oder Musikstücke.

Dadurch erleben wir gerade zwei durchaus riskante Extreme:

  • bewusster Missbrauch („sieht aus wie echt – ist es aber nicht“)
  • unbewusster Einsatz („schau mal – ich hab‘ das mal eben gemacht …“)

Beide Entwicklungen führen fast unweigerlich zum gleichen Problem: Vertrauensverlust.

Der altbekannte Ansatz des „ehrbaren Kaufmanns“ hilft Unternehmern bei vielen Entscheidungen und auch hier:

  • Du sagst, was Du tust
  • Du verschleierst nichts
  • Du stellst den Nutzer in den Mittelpunkt und ermöglichst ihm die korrekte Einordnung

Die Informationen rund um eingesetzte KI werden so etwas wie der digitale Handschlag: Ein verlässliches, tragfähiges Gerüst für transparenten Umgang.

So wird das KI-Anwendungsgesetz zu einer Orientierungshilfe für alle, die ein klares Wertegerüst besitzen und ohnehin anständig arbeiten wollen.

Die Anwendung verstehen: Wann ist ein KI-Hinweis notwendig?

Der AI-Act berücksichtigt verschiedene Arten von Technik. Unzulässige KI und Hochrisiko-Systeme setzen nur die wenigsten Unternehmen ein. Weitaus häufiger geht es um Transparenzpflichten bei Anwendungen mit so genanntem begrenztem Risiko.

Bildmaterial, für das eine KI-Kennzeichnung angebracht ist

  • Inhalte wirken real, sind aber künstlich erzeugt
  • Personen, Situationen oder Aussagen werden simuliert
  • Bilder oder Texte lösen Erwartungen an „Echtheit“ aus

Bildmaterial, das gekennzeichnet werden sollte

  • KI-generierte Praxis- oder Betriebsfotos
  • „perfekte“ Mitarbeiterszenen, die es so nie gab
  • Kombination mehrerer realer Bilder zu einem neuen Motiv

Hier nutzt Du einen klaren Hinweis wie „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“

Texte aus der „KI-Feder“

  • automatisierte Blogbeiträge
  • KI-generierte Produktbeschreibungen
  • Social-Media-Posts auf Basis von Prompts

Könnte ein Nutzer glauben, hier hätte ein echter Mensch geschrieben? Wenn Inhalte fachlich oder emotional Vertrauen erzeugen sollen, ist Transparenz zu KI sinnvoll.

Anders sieht es aus, wenn die Rollen eindeutig sind: Etwa, wenn der Autor die KI-Anwendung als reinen Assistenten nutzt, der Ideen sammelt, Quellen findet oder einen roten Faden entwickelt. Der eigentliche Text bleibt dabei eindeutig „handgeschrieben“.
In diesem Fall gilt der Autor als Urheber und ist auch durch das Urheberrecht geschützt.

Stimmen & Videos mit KI-Mitwirkung

  • synthetische Sprecher
  • Avatare
  • simulierte Interviews

Hier ist der Hinweis besonders wichtig – sonst wirkt der Anbieter schnell unglaubwürdig.

Handgemacht vs. KI: Eine ehrliche Abwägung

Als Kommunikationsdienstleister nutzen wir künstliche Intelligenz für verschiedene Teilschritte eines Kreationsprozesses. Die KI nimmt uns Teilaufgaben ab, wie Recherchen oder Quellensuchen.

Die Ergebnisse entstehen je nach Aufgabe komplett in Handarbeit oder mit stellenweiser KI-Beschleunigung. Pauschale Lösungen ohne klares KI-Konzept? Davon halten wir wenig.

Die Tabelle zeigt typische Unterschiede:

Kriterium

Handgemacht

KI-generiert

Geschwindigkeit

langsam

sehr schnell

Individualität

hoch

mittel

Stimmigkeit

sehr hoch

schwankend

Skalierbarkeit

begrenzt

hoch

Vertrauen

maximal

abhängig von Transparenz

Die Frage ist für uns nicht: „Nutzen wir KI oder nicht?“
Wichtiger ist die Frage: „An welcher Stelle wollen wir auf KI vertrauen – und wie erklären wir es anderen?“

Bildeinsatz auf Webseiten: So setzt Du KI korrekt ein

Das hier verwendete Bildmotiv ist ein mögliches Beispiel, wie Bildmaterial heute entstehen kann:

  • es basiert auf einem vorhandenen Bild
  • es wird ergänzt durch zwei zusätzliche Inhalte
  • es wirkt realistisch und plausibel

Deshalb entscheiden wir uns hier für die KI-Kennzeichnung.

So gehst Du sauber vor:

  • sichtbarer Hinweis im Beitrag, z. B. im Text oder der Bildunterschrift
  • klare Formulierung, ohne Fachjargon
  • keine versteckte oder schwer auffindbare Kennzeichnung

Beispiel:„Dieses Bild wurde mithilfe von KI auf Basis realer Vorlagen erstellt.“

ALT-Texte: Der oft vergessene bereich

ALT-Texte sind keine Spielerei. Sie sind ein wichtiger Teil von Barrierefreiheit – und damit auch Teil der Glaubwürdigkeit. Wer als größeres Unternehmen mit Endkunden arbeitet, ist dazu rechtlich ohnehin verpflichtet.

Für ALT-Texte gilt als gute Praxis:

  • beschreibe, was zu sehen ist
  • ergänze den KI-Hinweis sachlich

Beispiel für einen ALT-Text:

„Büroflur mit farbiger Sprechblase an der Wand, davor drei abstrakte Osterhasen-Figuren, KI-generiertes Bild auf Basis realer Vorlagen“

Als schlechte Praxis bei ALT-Texten gilt hingegen:

  • „witziges Osterbild“
  • „Symbolbild“
  • kein Hinweis auf KI

Darum solltest Du ALT-Texte auch für einen KI-Hinweis nutzen: Suchmaschinen, Screenreader und KI-Systeme greifen auf diese Informationen zu. Fehlende Transparenz wirkt hier doppelt negativ.

Missbrauch vermeiden – auch unbewusst

Viele Fehler passieren nicht absichtlich:

  • Aus dem Internet heruntergeladene Stockbilder werden mit KI erweitert
  • Texte werden „kurz optimiert“
  • Bilder werden „aufgehübscht“

Und plötzlich ist der Inhalt nicht mehr eindeutig echt.

Deshalb empfiehlt sich ein abschließender Blick: „Könnte jemand denken, das sei real?“
Wenn ja → kennzeichnen!

Was eine Kennzeichnung allerdings auch bedeutet: Das Urheberrecht greift möglicherweise nicht mehr – denn rein juristisch sind vor allem kreative Leistungen geschützt, nicht die einzelnen Bausteine. Wir versuchen daher, möglichst mit realen Bildern zu arbeiten.

Fazit: KI stärkt Deine Kommunikation – wenn Du sie sauber einsetzt

Der AI-Act ist keine unnötige Hürde ohne konkreten Nutzen. Er ist Teil eines größeren Rahmens für bessere Kommunikation.

Wenn Du ihn ernst nimmst:

  • stärkst Du Vertrauen
  • vermeidest Du rechtliche Risiken
  • positionierst Du Dich klar

Und ganz ehrlich: Ein sauber gesetzter KI-Hinweis wirkt nicht wie ein Makel. Sondern wie ein Qualitätsmerkmal.

Eine Bemerkung zum Schluss

Künstliche Intelligenz ist ein starkes Werkzeug. Wir geben deshalb hier einige Einblicke, wie wir handwerklich damit arbeiten.

Der Blogbeitrag ist kein Ersatz für eine umfassende rechtliche Beratung im Einzelfall. Denn je nach Unternehmensart sind zusätzlich weitere rechtliche Vorschriften zu beachten, unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie plattformbezogene Regeln, etwa des Digital Services Act (DSA).

Der Gesetztext steht im Original hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689

FAQ zum KI-Hinweis

Nein. Aber wenn Inhalte maßgeblich durch KI erzeugt werden und Du selbst kaum dazu beiträgst, ist eine Kennzeichnung angemessen. Und überall dort, wo Vertrauen oder Echtheit erwartet wird, ist es sinnvoll.

Nein. Der Hinweis sollte direkt beim Inhalt stehen und sollte auch im ALT-Text berücksichtigt werden.

Neben rechtlichen Risiken entsteht vor allem ein Problem: Vertrauensverlust.
Über die rechtlichen Risiken informiert dieser Beitrag (Stand April 2026): https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz/ai-act/#st_table

Nein. KI ist besonders leistungsfähig – und deshalb vergessen wir häufig, dass kritische Sorgfalt zu jedem Prozess dazugehört. Im Rahmen dieser Sorgfalt sollte jeder Nutzer sichtbar machen, wenn KI eine gewichtige Rolle gespielt hat.

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